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Kfz-Steuer-Rechner 2026 — kostenlos online nach Hubraum & CO2 berechnen

Kraftstoffart, Hubraum und CO2-Wert per Klick wählen — der Rechner ermittelt die Jahressteuer nach § 8/§ 9 KraftStG sofort, inklusive Rechenweg und Hinweis zur E-Auto-Steuerbefreiung.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Fahrzeug

Kraftstoffart, Hubraum, CO2-Wert und Erstzulassung wählen, das Ergebnis wird automatisch berechnet.

1.600 cm³
Laut Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld P.1. Schritte von 50 cm³.
120 g/km
Laut Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V.7.
Bestimmt, ob die gestaffelte oder die pauschale CO2-Regel gilt.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

CO2-Staffel ab Erstzulassung 2021

Gilt für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021, oberhalb der Freigrenze von 95 g/km (7. KraftStÄndG). Für Fahrzeuge davor gilt Bestandsschutz: pauschal 2,00 Euro je Gramm über der Freigrenze, ohne Staffelung.

CO2-BereichSatz je g/km
96 – 115 g/km2,00 €
116 – 135 g/km2,20 €
136 – 155 g/km2,50 €
156 – 175 g/km2,90 €
176 – 195 g/km3,40 €
ab 196 g/km4,00 €

Was dieser Rechner nicht abbildet

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 werden nicht berechnet — für sie gilt das ältere Schadstoffklassen-Modell mit eigenen Sätzen.
  2. Historische Freigrenzen vor 2014 (120 g/km bis 2011, 110 g/km 2012–2013) werden nicht abgebildet, nur die seit 2014 geltende Freigrenze von 95 g/km.
  3. Sonderfahrzeuge wie Wohnmobile, Motorräder (46,02 € Pauschale) und Oldtimer mit H-Kennzeichen (191,73 € Pauschale) werden nicht berechnet.
  4. Autogas (LPG) und Erdgas (CNG) werden nicht als eigene Kraftstoffart geführt, da sie steuerlich wie Benzin behandelt werden, aber oft einen niedrigeren CO2-Wert haben.
  5. Halbjahres-/Vierteljahres-Entrichtung mit Aufschlag sowie taggenaue Berechnung bei unterjähriger Zu-/Abmeldung werden nicht berücksichtigt, nur der volle Jahresbetrag.

Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.

Häufige Fragen

Wie wird die Kfz-Steuer für Benziner und Diesel berechnet?

Aus zwei Teilen nach § 8 und § 9 KraftStG: einem Hubraum-Sockelbetrag je angefangene 100 cm³ (2,00 € Benzin, 9,50 € Diesel) plus einer CO2-Komponente für den WLTP-Ausstoß oberhalb der Freigrenze von 95 g/km. Beide Beträge werden addiert und nach § 11 Abs. 5 KraftStG auf volle Euro abgerundet.

Warum ist die Kfz-Steuer für Diesel höher als für Benziner?

Der Hubraum-Sockelbetrag ist bei Diesel mit 9,50 Euro je 100 cm³ mehr als viermal so hoch wie bei Benzin (2,00 Euro). Das gleicht steuersystematisch die niedrigere Energiesteuer auf Dieselkraftstoff an der Tankstelle aus.

Was änderte sich bei der CO2-Komponente ab 2021?

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 gilt eine sechsstufige Staffel von 2,00 bis 4,00 Euro je Gramm CO2 oberhalb von 95 g/km (7. KraftStÄndG). Fahrzeuge mit Erstzulassung davor behalten Bestandsschutz: pauschal 2,00 Euro je Gramm über der Freigrenze, ohne Staffelung.

Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?

Ja. Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 sind nach § 3d KraftStG befristet bis Ende 2035 von der Kfz-Steuer befreit, automatisch ohne Antrag. Danach ermäßigt sich die Steuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG).

Wie wird die Kfz-Steuer für Hybridfahrzeuge berechnet?

Nicht steckdosenfähige und Plug-in-Hybride gelten steuerlich nicht als reine Elektrofahrzeuge und sind daher nicht befreit. Sie werden wie Benziner mit dem Hubraum-Sockelbetrag von 2,00 Euro je 100 cm³ plus CO2-Komponente veranlagt, profitieren aber meist von einem niedrigeren WLTP-CO2-Wert.

Wer zieht die Kfz-Steuer ein und wann ist sie fällig?

Vollzugsbehörde ist die Generalzolldirektion (Zoll), die die Jahressteuer per SEPA-Lastschrift am Jahrestag der Erstzulassung einzieht. Zuständig für Fragen zur Steuerhöhe und Befreiungen ist zoll.de.